SBB
Bei Zugreisen bietet es sich an, ein Kollektivbillet zu lösen. Ausserdem freut es die SBB, wenn Reisen mit grösseren Gruppen angemeldet werden. Es werden dann entsprechend Plätze reserviert.
Dokumente
Bestellschein Kollektivticket:
SBB_Kollektiv_Bestellschein
Jugendurlaub
Junge Frauen und Männern, die in ihrer Freizeit ehrenamtliche Jugendarbeit leisten, haben Anspruch auf den sogenannten Jugendurlaub. Er ist beziehbar von Lernenden, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zum 30. Lebensjahr.
Der Jugendurlaub kann für maximal 5 Arbeitstage pro Jahr bezogen werden, wobei auch tage- und halbtageweise möglich ist. Der Urlaub ist unbezahlt.
Wann kann Jugendurlaub bezogen werden?
Leitende Tätigkeit
Zu einer leitenden Tätigkeit gehört beispielsweise:
- Durchführung, Vorbereitung und Organisation von Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabenden, Wochenendaktivitäten, Lagern und Kursen
- Leiten einer Lager- und Kursgruppe
Betreuende Tätigkeit
Unter eine betreuende Tätigkeit fällt zum Beispiel:
- Verantwortung für eine Lagerküche
- Betreuung einer Behinderten-Gruppe oder Animation in Jugendtreffs
Beratende Tätigkeit
Dazu gehören unter anderem
- Tätigkeit als J+S-Experte
- Tätigkeit als Fachexperte, Ausbildner, Instruktor
Aus- und Weiterbildung
Wer an Kursen, Modulen, Seminaren, Tagungen oder Workshops teilnehmen will, darf den Jugendurlaub beziehen.
Vorgehen
Wer einen Urlaub beziehen will, muss diesen spätestens 2 Monate im Voraus beim Arbeitgeber anmelden. Auf Verlangen muss eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (z.B. der kantonalen Amtsstelle J+S) vorgelegt werden.
Dokumente
- Merkblatt_Jugendurlaub
- Jugendurlaub_Vorlage_leer
- Leistungsausweis Bénévole:
Benevole_Leistungsausweis